Auftraggeber*in: Stadt Luzern | Stadtkanzlei | Status: In Planung
Das heutige Vorgehen bei der Erarbeitung und der Publikation von städtischen Erlassen entspricht immer noch das der systematischen Rechtssammlung aus dem Jahr 1994.
Die Erarbeitung von Erlassen erfolgt in jeder Direktion dezentral.
Es soll nun ein technisch ausgereiftes und praxiserprobtes Tool für die Erlassverwaltung gefunden werden. Ebenso soll die Erarbeitung von Erlassen über dieses Tool möglich sein.
Die Erarbeitung von Erlassen erfolgt in jeder Direktion dezentral.
Es soll nun ein technisch ausgereiftes und praxiserprobtes Tool für die Erlassverwaltung gefunden werden. Ebenso soll die Erarbeitung von Erlassen über dieses Tool möglich sein.
Was bringt es:
Mit diesem Vorgehen wird die Fehleranfälligkeit minimiert, wie sie bei händischen Übertragungen vorkommen.
Geltende Erlasse von Gemeinwesen müssen öffentlich einsehbar oder abrufbar sein.
Wem nützt es:
Mitarbeitende Stadt Luzern
Der Zeitplan:
Start: Juli 2025
Ende: Mai 2026