Auftraggeber*in: Stadt Luzern | Tiefbauamt | Status: In Planung
Die Stadt Luzern erhebt die Abfallgrundgebühren bei den Abfallverursachern nach dem Gebäudeversicherungswert. Den Gemeinden wird bundesrechtlich generell ein hoher Spielraum bei der Gestaltung der Gebühren zugesprochen. Nach aktueller Rechtsprechung ist der Gebäudesicherungswert jedoch nicht als Bemessungsgrundlage geeignet, weil kein hinreichend enger Zusammenhang mit der produzierten Abfallmenge besteht. Insbesondere das Grüngut wird im aktuellen Gebührenmodell nicht berücksichtigt. Die Stadt Luzern beabsichtigt aus diesem Grund, das Gebührenreglement zu überarbeiten und die Gebühren zukünftig nach einer anderen Bemessungsgrundlage zu erheben.
Was bringt es:
Tieferer Verwaltungsaufwand
Der Zeitplan:
Start: April 2025
Ende: Dezember 2026